AS-Finanzdienstleistungen







Herzlich Willkommen bei der ASF-Steppat Zweitmarktservice



Ihr geschlossene Beteiligungsfonds mit einem Anteil hat eine solide Performance gezeigt und Sie wollen nun aus dem Risiko heraus, Gewinne mitnehmen und geschlossene Fonds verkaufen?

Sie haben die Beteiligung geerbt oder (vor langer Zeit) unter anderen Bedingungen mal gezeichnet?

Sie wollen sich über einen Ausstieg aus ihrem geschlossenen Fonds informieren und fragen sich, ob ein Verkauf oder Ausstieg möglich ist?

Viele Anleger bemerken erst welche Heimtücken ein geschlossener Fonds in sich birgt, wenn die Fondsgesellschaft den prospektierten Pfad verlässt oder gar in schwieriges Fahrwasser gerät.

Sie halten Anteile an einen Beteiligungsfonds und möchten diesen verkaufen?

Die ASF-Steppat informiert Sie gerne über aktuelle Verkaufsmöglichkeiten und Handelskurse über den Zweitmarkt.

Stellen Sie einfach Ihre Kursanfrage an uns und Sie erhalten binnen 48 Stunden eine entsprechende Rückantwort - kostenfrei und unverbindlich.

Ein Verkauf Ihrer Anteile erfolgt grundsätzlich als sogenanntes Zug-um-Zug-Geschäft. Somit geben Sie den Anteil erst aus der Hand, wenn Sie den vereinbarten Kaufpreis erhalten haben.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung auf dem Zweitmarkt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Wir stehen Ihnen bei einem angedachten Verkauf Ihrer Fondsbeteiligungen gern informativ unterstützend zur Verfügung, damit die Abwicklung für Sie unkompliziert, schnell und vor allem sicher erfolgt.

Alle Verkäufe, die Sie tätigen, finden als sogenanntes Zug um Zug Geschäft statt, damit die Beteiligung von Ihnen erst aus der Hand gegeben wird, wenn das Geld bereits auf Ihrem Konto ist.

Die Vergütung fällt nur bei Erfolgreicher Vermittlung für den Auftraggeber/Verkäufer an:

Die ASF erhält für Ihre Dienstleistungsvermittlung als Tippgeber  vom Auftraggeber/Verkäufer pro vermittelte  Beteiligung ein Aufwandhonorar in Höhe von 2,0 % zzgl. gesetzl. MwSt. vom Nominalbetrag - Nominaleinlage, (Verkaufspreis) und ggf. vom Sanierungskapital/Neukapital, Nominalbetrag der Beteiligung in EUR. Dabei gilt eine Mindestprovision in Höhe von EUR 400,-  inkl. zzgl. MwSt. Die Vergütung ist verdient, wenn die ASF einen Käufer zu der mit einer Annahmeerklärung /  Dienstleistungsvertrages/AGB / Maklervertrag/AGB / Kaufvertrag/AGB mit dem vereinbarten Kurs in Prozent Erfolgreich vermitteln konnte.  Sowie  bei Fonds  mit bestehendem  Vorkaufsrecht  ist die  Vergütung der  ASF  ebenfalls  mit Unterzeichnung  durch den Verkäufer und Käufer des pro einzelnen Kauf- und Übertragungsvertrages durch  Käufer  und  Verkäufer  verdient und fällig   und wird mit Rechnungsstellung durch die ASF für den Auftraggeber/Verkäufer zur Zahlung    sofort fällig. Scheitert der Kauf bzw. Verkauf des Finanzinstruments aus Gründen, die der Auftraggeber / Verkäufer zu  vertreten hat, ist dieser verpflichtet, der ASF -Aufwendungsersatz in Höhe einer Pauschale von EUR 400,- zzgl. MwSt. zu leisten, sofern die ASF nicht den Eintritt eines höheren Aufwandes bzw. Aufwandsschadensersatz nachweist. Die Allgemeinen Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für die Übertragung der Anteile stehen nicht im Zusammenhang mit unserer Vergütungsansprüche oder unseres Aufwandshonorar.

Vor einem Verkauf empfehlen wir immer die entsprechenden steuerlichen Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Eine Anlageberatung oder Bewertung einer Beteiligung sowie eine steuerliche Beratung führen wir nicht durch.

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Handelskurs Ihrer Beteiligung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 80 70 100 480 oder über das nebenstehende Formular.

Ihre Anfrage

Wichtiger Hinweis:

Eine Anlageberatung oder Bewertung sowie eine steuerliche Beratung führen wir nicht durch. Bitte wenden Sie sich daher für die Beurteilung der persönlichen steuerlichen Situation an Ihren steuerlichen Berater.