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Vielen Schiffsfonds droht Insolvenz?


Krise der Schiffs­fonds

 

Total­ver­lust­ge­fahr für Anle­ger!
Anle­ger wol­len Aus­stieg: Rück­ab­wick­lung ist mög­lich

 

Wir betreuen bun­des­weit meh­rere Hun­dert geschä­digte Anle­ger in Schiffs­fonds und Immobilienfonds. Zu unse­ren Man­dan­ten zäh­len ver­mö­gende Pri­vat­kun­den ebenso wie Klein­spa­rer in ganz Deutsch­land.


Viele Schiffs­fonds sind bereits Sanie­rungs­fälle. Schät­zun­gen zufolge droht vie­len wei­te­ren der Fonds wegen der sich ver­schär­fen­den Krise in der Schiff­fahrt das Aus. Für die Anle­ger ist eine reale Total­ver­lust­ge­fahr gege­ben. Viele Anle­ger haben ihr ein­ge­setz­tes Geld bereits ver­lo­ren.


Schiffs­fonds sind hoch­ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen. Vie­len unse­rer Man­dan­ten waren die Risi­ken bis­lang gar nicht bekannt. Häu­fig haben die Bera­ter (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter) die Fonds näm­lich ahnungs­lo­sen Kun­den als sichere Sache dar­ge­stellt. Von den enor­men Risi­ken war teils gar keine Rede.


Nun befürch­ten viele Anle­ger zu Recht einen Ver­lust ihres ein­ge­setz­ten Kapi­tals und wol­len den sofor­ti­gen Aus­stieg (anstelle wei­ter dem Total­ver­lust­ri­siko aus­ge­setzt zu blei­ben). Für die von uns ver­tre­te­nen geschä­dig­ten Fonds­an­le­ger set­zen wir die Scha­dens­re­gu­lie­rung durch (Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs). Ziel: Volle Erstat­tung des ein­ge­setz­ten Gel­des


Wir hel­fen den Anle­gern. Schon oft konn­ten wir Geld­er­stat­tun­gen oder Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen für betrof­fene Fonds­an­le­ger über eine Kanzlei erwir­ken, etwa durch inten­sive Ver­hand­lun­gen mit den ver­ant­wort­li­chen Finanz­häu­sern, auch ohne Ein­schal­tung von Gerich­ten.

Schiffs­fonds in schwe­rer Krise – Total­ver­lust für Anle­ger
Meh­rere Hun­dert Schiffs­fonds und deren Fonds­an­le­ger sind bis­lang von der Krise betrof­fen. Viele Fonds sind nur noch Sanie­rungs­fälle. Meh­rere Schiffs­ge­sell­schaf­ten sind bereits insol­vent. Exper­ten rech­nen damit, dass sich die Lage ver­schlim­mert. Schät­zungs­weise wei­tere 600
bis 800 Schiffs­fonds könn­ten noch zu Sanie­rungs­fäl­len wer­den. Zehn­tau­sende Anle­ger müs­sen sich auf die Gefahr eines vol­len Ver­lus­tes ihres ein­ge­setz­ten Gel­des ein­stel­len.
                                                                                                       

Für die Krise gibt es meh­rere Gründe: Vor allem in der Con­tai­ner­schiff­fahrt sind Char­ter­ra­ten bedingt durch die Wirt­schafts­krise erheb­lich gesun­ken. Hinzu kamen Über­ka­pa­zi­tä­ten durch zu viele Neu­bau­ten. Auch die Schiffs­preise sind rück­läu­fig. Viele Schiffe lie­gen beschäf­ti­gungs­los auf Reede. Jetzt greift diese Misere offen­bar auch auf Mas­se­gut­frach­ter und Tan­ker­schiffe über.


Zehn­tau­sende deut­scher Schiffs­fonds­an­le­ger droht ein teil­wei­ser Geld­ver­lust oder sogar der Total­ver­lust des ein­ge­setz­ten Kapi­tals. Für viele der Anle­ger ist diese Gefahr bereits bit­tere Rea­li­tät gewor­den.


Aus­schüt­tun­gen wer­den gestoppt oder sogar zurück­ge­for­dert
Immer mehr Fonds sind finan­zi­ell nicht mehr in der Lage, die ver­spro­che­nen jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen an die Anle­ger aus­zu­zah­len. In meh­re­ren uns bekann­ten Fäl­len for­dern die Fonds­be­trei­ber die Anle­ger sogar zur Rück­zah­lung bereits erfolg­ter Aus­schüt­tun­gen auf. Wir hal­ten je nach Ein­zel­fall diese Rück­for­de­rung für unbe­rech­tigt.


Anle­ger getäuscht – keine Risi­ko­auf­klä­rung
Viele unse­rer Man­dan­ten woll­ten ihr Geld sicher anle­gen. Die Bera­ter (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter) haben ihnen dann jedoch gera­ten, einen Schiffs­fonds zu erwer­ben. Oft hieß es, dass Schiffs­fonds eine angeb­lich solide Geld­an­lage seien. Häu­fig war von Risi­ken gar keine Rede oder die Risi­ken wur­den als reine Theo­rie ver­harm­lost.


In Wahr­heit sind Schiffs­fonds hoch­ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen. Das Total­ver­lust­ri­siko ist rea­lis­tisch. Einen Kapi­tal­schutz gibt es für die Anle­ger nicht. Für die meis­ten Anle­ger sind Schiffs­fonds gar nicht geeig­net. Die Bera­ter hät­ten hier dann den Fonds gar nicht emp­feh­len dür­fen, son­dern hät­ten sogar von dem Erwerb des Fonds aus­drück­lich abra­ten müs­sen.


Die Stif­tung Waren­test warnt: Schiffs­fonds kom­men nur für sol­che Anle­ger in Betracht, die einen Ver­lust ihres Gel­des in Kauf neh­men und pro­blem­los ver­kraf­ten kön­nen. Das trifft wohl nur auf wenige Anle­ger zu.

Viele unse­rer Man­dan­ten haben einen Kapi­ta­ler­stat­tungs­an­spruch, weil sie keine hin­rei­chende Risi­ko­auf­klä­rung über den Fonds­bei­tritt erhal­ten haben. Typi­sche Bei­spiele für Falsch­in­for­ma­tion:

  • Obwohl der Kunde eine sichere Geld­an­lage wollte,
    wurde ihm ein Schiffs­fonds emp­foh­len.
  • Von Risi­ken war gar keine Rede oder Risi­ken wur­den
    nur als reine Theo­rie ver­harm­lost.
  • Die Pro­vi­sio­nen (oft bis zu 10-15 Pro­zent der Kun­den­gel­der) wur­den ver­heim­licht.
  • Die jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen wur­den teils als Zin­sen dar­ge­stellt, obwohl es sich in Wahr­heit um gewin­n­un­ab­hän­gige Ent­nah­men han­delt, die bei bestimm­ten Bedin­gun­gen vom Anle­ger wie­der zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen.
  • Auch hieß es häu­fig, dass der Kunde im Bedarfs­fall jeder­zeit wie­der über sein Geld ver­fü­gen kann, das in den Fonds ange­legt wird. Die Wahr­heit ist: Man­gels ein­ge­schränk­ter Fun­gi­bi­li­tät müs­sen die Anle­ger damit rech­nen, dass ihr Geld für viele Jahre oder sogar Jahr­zehnte fest im Fonds gebun­den ist.
  • Unse­ren Man­dan­ten wur­den Schiffs­fonds oft auch als Alters­vor­sorge ver­kauft. Dafür sind Schiffs­fonds aber eben­falls nicht geeig­net.

Bei sol­chen Falsch­in­for­ma­tio­nen sehen wir oft gute Mög­lich­kei­ten für eine Scha­dens­re­gu­lie­rung zuguns­ten unse­rer Man­dan­ten.

Rück­ab­wick­lung Ihrer Fehl­in­ves­ti­tion
Die betrof­fe­nen Anle­ger sind ver­un­si­chert und fra­gen nach den Hand­lungs­mög­lich­kei­ten. Unsere Emp­feh­lung: Kapi­tal­an­le­ger soll­ten einen „Aus­stieg“ aus den Fonds prü­fen las­sen, wenn sie einen Ver­lust ihrer Gel­der ver­mei­den wol­len. Hier lohnt sich die Inan­spruch­nahme fach­kun­di­ger Hilfe.


Für viele Schiffs­fonds­an­le­ger konn­ten wir bereits eine Scha­dens­re­gu­lie­rung gel­tend machen. Für die Rück­ab­wick­lung (volle Kapi­ta­ler­stat­tung gegen Rück­gabe der Fonds­be­tei­li­gung) gibt es je nach Ein­zel­fall ver­schie­dene Ansatz­punkte. In Betracht kom­men nicht nur Ansprü­che wegen Pro­spekt­haf­tung (feh­ler­hafte Pro­spekte), son­dern auch wegen fal­scher Anla­ge­be­ra­tung / feh­lende Risi­ko­auf­klä­rung.


Außer­dem kön­nen Anle­ger von einem ver­brau­cher­freund­li­chen Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs vom 19
. Dezem­ber 2006 (Az. XI ZR 56/05) pro­fi­tie­ren: Wenn ein Kunde von sei­nem Bank­be­ra­ter nicht genau über die Höhe der Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wurde, kann ein Rück­ab­wick­lungs­an­spruch gege­ben sein. In fak­tisch kei­nem uns vor­lie­gen­den Fall wur­den die Anle­ger von ihrer Bank oder Spar­kasse über diese Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Immer­hin haben die Finanz­häu­ser oft Pro­vi­sio­nen im zwei­stel­li­gen Pro­zent­be­reich durch die Schiffs­fonds­ver­mitt­lung erhal­ten.


Die Beweis­lage ist hier sehr gut, weil das Finanz­haus bewei­sen muss, dass eine Pro­vi­si­ons­auf­klä­rung durch­ge­führt wurde. Unsere Erfah­rung zeigt: Das gelingt häu­fig nicht. Selbst in den Pro­spek­ten wer­den oft die Kick-Back-Zahlungen nicht rich­tig benannt.


Zum Teil beste­hen kurze Ver­jäh­rungs­fris­ten. Für Fond­an­le­ger kann daher schnel­les Han­deln wich­tig sein kann. Unser Team betreut seit Jah­ren betrof­fene Kapi­tal­an­le­ger in ganz Deutsch­land. Gerne ertei­len wir Ihnen kos­ten­frei wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Scha­dens­fall.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterRufen Sie uns ein­fach an. Wir bera­ten und ver­tre­ten auch Sie gerne – deutsch­land­weit.

Conti-Fonds

 

Schiffs­fonds in der Krise 3)

 


„Die Anleger waren sich der Risi­ken ihrer Geld­an­lage oft nicht bewusst. Wir prü­fen daher, ob ‚Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten‚ aus den Fonds für unsere Man­dan­ten mög­lich sind. Je nach Ein­zel­fall machen wir unter ver­schie­de­nen Gesichts­punk­ten die Rück­ab­wick­lungs­for­de­rung für unsere Man­dan­ten gel­tend. Dies bedeu­tet, dass den von uns betreu­ten Anle­gern bei bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen das ein­ge­setzte Geld gegen Über­tra­gung der Fonds­be­tei­li­gung zu erstat­ten ist.

Bei den Schiffsfonds-Beteiligungen han­delt es sich um ris­kante soge­nannte Grau­markt­pro­dukte. Es sind Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, die – anders als viele andere Finanz­an­la­gen – kaum durch die Finanz­auf­sichts­be­hör­den über­wacht wer­den und sich inso­fern in einer juris­tisch unge­re­gel­ten „Grau­zone“ bewe­gen. Ver­brau­cher­zen­tra­len war­nen vor den Risi­ken sol­cher Anla­gen. Vie­len unse­rer Man­dan­ten war dies nicht bekannt. Auch des­we­gen mel­den wir häu­fig die Rück­ab­wick­lung an, so Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski wei­ter. Anle­ger, die auch aus ihrem Fonds aus­stei­gen wol­len, kön­nen sich bei uns mel­den. Wir hel­fen Ihnen gerne.

Die Schiffs­be­tei­li­gun­gen wur­den vom Emis­si­ons­haus CONTI auf­ge­legt. Ins­ge­samt haben Anle­ger rund 56.000 CONTI-Fondsbeteiligungen erwor­ben.

Mas­sive Schiffs­fonds­krise – Total­ver­lust­ge­fahr für Anle­ger

Die mas­sive Krise im Schiff­fahrts­be­reich ver­un­si­chert zahl­rei­che Fonds­an­le­ger. Immer­hin sind nach Schät­zun­gen von Exper­ten bereits weit über 500 der Schiffs­fonds nur noch Sanie­rungs­fälle oder kön­nen dies noch wer­den. Betrof­fene Anle­ger müs­sen sich hier auf eine Ver­lust­ge­fahr für ihr Geld ein­stel­len.

Gründe für die Krise sind u.a. in vie­len Berei­chen ein Ein­bruch der Char­ter­ra­ten, stei­gende Betriebs­kos­ten und Über­an­ge­bote durch zu viele Neu­bau­ten von Schif­fen. Die Bran­che kommt nicht zur Ruhe. Viele Fonds haben des­we­gen uner­war­tete Finanz­schwie­rig­kei­ten, das geplante Fonds­kon­zept geht nicht mehr auf. Wenn die Fonds zusam­men­bre­chen, wie mitt­ler­weile schon häu­fig gesche­hen, müs­sen die Anle­ger damit rech­nen, dass ein gro­ßer Teil ihres ein­ge­setz­ten Gel­des unwi­der­ruf­lich ver­lo­ren ist bis hin zum Total­ver­lust.

Auch CONTI-Fondsbeteiligungen mit Total­ver­lust­ri­siko

Auch die Anle­ger der CONTI-Schiffsfonds sind vor die­sen Gefah­ren in der Zukunft kei­nes­wegs gefeit. Es han­delt sich immer­hin um ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen.

Das Bei­spiel der Pleite der Korea Line zeigt, wie schnell die Schiffsfonds-Krise auch für CONTI-Schiffsfonds und deren Anle­ger real wer­den kann. Die korea­ni­sche Ree­de­rei musste zu Beginn des Jah­res 2011 Gläu­bi­ger­schutz bean­tra­gen. Cash-Online berich­tete mit Arti­kel vom 26.01.2011 („Korea Line Pleite: Bul­ker­fonds in Bedräng­nis“), dass von der Insol­venz auch etli­che Fonds­schiffe betrof­fen seien. Denn die insol­vente Ree­de­rei hatte auch Schiffe deut­scher Schiffs­fonds gechar­tert, dar­un­ter auch die CONTI-Fondsschiffe MS Conti Saphir und MS Conti Sele­nit. Wenn die Ree­de­rei die Char­ter­ra­ten aber wegen Zah­lungs­un­fä­hig­keit mög­li­cher­weise nicht mehr leis­ten kann, dann kann dies zu erheb­li­chen Pro­ble­men der Fonds füh­ren (Stand: Januar 2011).

Risi­ken für die Anle­ger

„Unsere Kanz­lei ver­tritt meh­rere Hun­dert Anle­ger diver­ser Schiffs­fonds. Unsere Erfah­rung zeigt, dass vie­len unse­rer Man­dan­ten die Risi­ken der Geld­an­lage in die Fonds nicht bewusst war.“ Dies berich­tet der Geschädigten-Vertreter André Kra­jew­ski.

20 Jahre Kapi­tal­bin­dung

Neben dem Total­ver­lust­ri­siko für das ange­legte Geld beste­hen wei­tere Fonds­ri­si­ken. So beträgt bei­spiels­weise beim CONTI Betei­li­gungs­fonds IX / X die geplante Lauf­zeit 20 Jahre. Nur wenn alles plan­mä­ßig ver­läuft, bekom­men die Anle­ger also nach 20 Jah­ren ihr Geld zurück. Die Anle­ger soll­ten sich also im Kla­ren dar­über sein, dass sie auf ihr Geld ggf. für 20 Jahre nicht mehr zugrei­fen kön­nen.

Ent­wi­ckeln sich die Fonds­ge­sell­schaf­ten finan­zi­ell schlech­ter als geplant, dann müs­sen die Anle­ger unter Umstän­den sogar noch län­ger war­ten (etwa unter Umstän­den bei uner­war­te­ten Ein­nah­me­aus­fäl­len) oder sie müs­sen ihren Kapi­tal­ein­satz ganz abschrei­ben (etwa unter Umstän­den bei einer Fonds­in­sol­venz).

Anle­ger kön­nen zwar ver­su­chen, ihre Fonds­be­tei­li­gung zu ver­kau­fen. Doch die Han­del­bar­keit mit den Fonds­an­la­gen ist nur ein­ge­schränkt mög­lich. Es ist nicht gewähr­leis­tet, dass sich über­haupt ein Käu­fer für die Fonds­an­lage fin­det.

Von Risi­ken keine Rede

Anle­ger von Schiffs­fonds unter­schied­li­cher Anbie­ter haben uns geschil­dert, dass sie die Fonds auf Emp­feh­lung ihrer Bera­ter erwor­ben haben (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter). Teils war im Bera­tungs­ge­spräch von Risi­ken keine Rede oder die Bera­ter stell­ten Risi­ken als reine Theo­rie dar. In sol­chen Kon­stel­la­tio­nen konn­ten wir bereits mehr­fach eine Falsch­be­ra­tung fest­stel­len und erfolg­reich Scha­dens­er­satz gel­tend machen.

Oft dach­ten die Anle­ger offen­bar auch, die ver­spro­che­nen jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen seien so etwas wie Zins­zah­lun­gen oder Gewinn­zu­tei­lun­gen. Die Wahr­heit: Oft zah­len die Fonds ihren Anle­gern nur soge­nannte gewin­n­un­ab­hän­gige Ent­nah­men aus. Es han­delt sich dabei um eine Rück­zah­lung des eige­nen vor­her ein­ge­setz­ten Kapi­tals der Anle­ger. Dadurch kann dann je nach Ein­zel­fall eine Art (Darlehens-) For­de­rung der Fonds­ge­sell­schaft gegen den Anle­ger ent­ste­hen. Der Anle­ger muss hier ggf. damit rech­nen, auch noch nach vie­len Jah­ren Lauf­zeit, dass diese Aus­schüt­tun­gen von ihm wie­der zurück­ge­for­dert wer­den. Auch dies ist keine Theo­rie: Uns sind Fälle bekannt, in denen die Fonds­ge­sell­schaft Anle­ger sogar ver­klagt, um eine Rück­zah­lung der Aus­schüt­tun­gen zu errei­chen.

Fonds­aus­stieg?

Für viele Anle­ger in geschlos­sene Betei­li­gungs­mo­delle (Fonds-KGs oder stille Betei­li­gun­gen) konn­ten unsere Anle­ger­an­wälte (zumin­dest teil­weise) Schadensersatz- bzw. Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen erwir­ken.

Für geschä­digte Anle­ger kann sich je nach Ein­zel­fall ein Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch unter dem Aspekt der fal­schen Anla­ge­be­ra­tung erge­ben. Auch unter dem Aspekt der ver­brau­cher­freund­li­chen Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) konn­ten wir bereits für viele unse­rer Man­dan­ten einen Anspruch auf Kapi­ta­ler­stat­tung gel­tend machen: Oft haben die Ban­ken und Spar­kas­sen ihren Bera­tungs­kun­den zum Kauf der Fonds gera­ten, jedoch die Pro­vi­sio­nen ver­heim­licht, die sie für die Fonds­ver­mitt­lung kas­sie­ren. In einem sol­chen Falle ver­heim­lich­ter Pro­vi­sio­nen bzw. der unter­las­se­nen Offen­le­gung der genauen Pro­vi­si­ons­höhe hat der Anle­ger jedoch nach der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH grund­sätz­lich einen Rück­ab­wick­lungs­an­spruch. Auch die­sen Aspekt prü­fen wir für unsere Man­dan­ten.

Die Beweis­lage ist je nach Ein­zel­fall sehr gut, weil nicht der Kunde, son­dern umge­kehrt die Bank oder Spar­kasse den Beweis erbrin­gen müsste, dass der Kunde auch dann den Fonds gekauft hätte, wenn er über die heim­li­chen Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den wäre. Dies ist vie­len Finanz­häu­sern aber über­haupt nicht mög­lich. In vie­len Fäl­len konn­ten wir auch nach­wei­sen, dass selbst in den Pro­spek­ten die Pro­vi­si­ons­hö­hen, die das ein­zelne Bank­haus erhal­ten hat, nicht hin­rei­chend genau aus­ge­wie­sen sind.

Wir prü­fen gerne auch Ihre Mög­lich­kei­ten! Bitte rufen Sie uns dafür ein­fach an.

(Stand: 17.05.2012)